Plädoyer für die Abschaffung von Kategorisierung durch den Staat

Ismen wie Rassismus und Sexismus sowie Phobien wie Homo- oder Islamophobie, Anti wie Antisemitismus bezeichnen allesamt die Tendenz gewisser Menschen oder Menschengruppen zur Ausgrenzung und zur Diskriminierung anderer Menschen und Menschengruppen, welche als andersartig wahrgenommen werden.

Diskriminierung ist verpönt, und ist in vielen Ländern, so wie auch in der Schweiz, verboten. In der Schweiz ist dieses Verbot der Diskriminierung in der Bundesverfassung festgehalten. Weiter hat sich die Schweiz zu völkerrechtlichen Abkommen wie das EMRK, welche den Verbot der Diskriminierung aufgrund von Attributen wie das Geschlecht, der Religionszugehörigkeit oder der Hautfarbe beinhalten, bekannt. Auf Gesetzesebene  sind homophobe oder rassistische Äusserungen teilweise gar strafrechtlich verfolgbar.

Nun gibt es Bestrebungen, als diskriminiert wahrgenommene Gruppen zu fördern und zu stärken. Zum Beispiel ist es seit Januar 2021 gemäss Obligationrecht für Börsenkotierte Unternehmen Pflicht, wenn im Verwaltungsrat nicht beide Geschlechter zu mindestens 30% vertreten sind, die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts anzugeben. Dies mit dem Ziel, dass vermehrt Frauen in der Chefetage anzutreffen sind.

Wo die Verfassung aber explizit Geschlechterdiskriminierung vorsieht, also zum Beispiel in BV Art. 59 ist sie augenscheinlich inkoheränt. Zu Recht kritisieren Menschenrechtler diese Verfassungswidrigkeit der Verfassung, welcher willkürlich begründet wird und somit an der Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit rüttelt.

Jeder Mensch gehört zwangsläufig zu einer Vielzahl von Gruppierungen. Positive sowie negative Diskriminerung zementieren die Ausgrenzung, betonen Unterschiede über Gemeinsamkeiten und hetzen Gruppen gegeneinander auf. In jeder Gruppe wird es Menschen geben, welche aufgrund ihrer verschiedenen Lebenssituation und aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit bevorteilt oder benachteiligt werden. Schlussendlich sind wir aber Individuen, mit unterschiedlichen Attributen, Präferenzen, Stärken und Schwächen.

Identität ist wichtig. Diskriminierung ist eine Realität. Um die Menschheit als Ganzes zu vereinen, um das Individuum zu stärken und um sich schlussendlich von der Diskriminierung zu emanzipieren ist die Lösung aber nicht, noch mehr zu diskriminieren. Ein anderer Weg ist gefragt. Wo immer möglich soll das Gesetz so allgemein wie möglich bleiben.

Aus dieser Überzeugung schlage ich vor, Gruppenzugehörigkeit und somit sowohl positive als auch negative Diskriminierung aus den Gesetzesbüchern zu verbannen. Das Gesetz soll alle Menschen, egal welchen Geschlechtes, Rasse und Glaubens gleich behandeln. Eine konsequente Anwendung dieses Prinzips würde bedeuten, dass der Staat damit aufhört, uns Menschen nach Geschlecht, Herkunft oder nach Konfession zu kategorisieren. Langfristig würde wir alle besser fahren, einfach nur als Menschen betrachtet zu werden.

 

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