Baillie GmbH – medamicus®

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Dauerstellenvermittlung

Fassung v.2.5. 5.6.2024

Die Baillie GmbH mit Sitz in Wil, SG, agiert unter der eingetragenen Marke „medamicus®“ und ist auf die Stellenvermittlung spezialisiert. Wir verbinden Kunden, die später Arbeitgeber werden (nachfolgend „Kunde“ genannt), mit Kandidaten (nachfolgend „Kandidat“ genannt), die den Anforderungen des Kunden entsprechen.

 

Gültigkeit der Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind ein wesentlicher Bestandteil des Vermittlungsvertrags zwischen medamicus und dem Kunden, der schriftlich oder formlos abgeschlossen werden kann. Die AGB treten in Kraft, sobald der Kunde erste Informationen oder Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten erhält oder einen Vermittlungsauftrag erteilt. Diese Bedingungen gelten auch für nachfolgende Arbeitsverhältnisse zwischen Kandidat und Kunde, selbst wenn das Vertragsverhältnis vom üblichen Arbeitsvertrag abweicht.

 

Vorrang spezifischer Vertragsbedingungen: Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem spezifischen Vertrag mit medamicus haben die individuellen Bestimmungen des Vertrags grundsätzlich Vorrang. Sind Vertragsbestimmungen unklar oder unvollständig, gelten die AGB. Mit der Übermittlung einer Anfrage oder der Annahme eines Kandidatenvorschlags bestätigt der Kunde den Erhalt und die Akzeptanz dieser AGB.

 

Verfügbarkeit und Anwendung von Kunden-AGB: Die aktuelle Version der AGB ist jederzeit auf der Webseite www.baillie.ch herunterladbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

 

Wir bemühen uns um Klarheit. Sollten der Inhalt oder die Anwendung irgendwelcher Punkte der folgenden AGB in Ihren Augen weiterer Erklärung bedürfen, nehmen Sie bitte unter team@medamicus.ch mit uns Kontakt auf.

  1. Dienstleistungen

medamicus bietet zwei Arten der Personalvermittlung an:

1a. Erfolgsbasis: Wir vermitteln geeignete Kandidaten, die den Anforderungen des Kunden entsprechen. Der Kunde zahlt eine Gebühr nur dann, wenn er einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten einstellt.

1b. Mandatsbasis: Der Kunde beauftragt medamicus für eine Vakanz einen passenden Kandidaten zu akquirieren, so übernimmt exklusiv für den Kunden die diesbezüglich anfallenden Arbeiten, wie die Erstellung eines Stellen- und Anforderungsprofils sowie die eigentliche Selektion und Akquise. Die Personalvermittlung auf Mandatsbasis bedingt grundsätzlich eine explizite Vereinbarung zwischen medamicus und dem Kunden.

  1. Honorar

2a. Die Vermittlung ist für den Kandidaten immer kostenfrei.

2b. Für den Kunden stellt medamicus für die Dienstleistung ein Honorar in Rechnung. Das Honorar schliesst alle Leistungen wie die Selektion, das Führen von Interviews, die Erstellung eines Personaldossiers und das Einholen von Referenzen mit ein.

2c. Berechnung des Honorars

Das Honorar berechnet sich aus einem Prozentsatz des mit dem Kandidaten vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts inkl. eines allfälligen 13. Monatslohnes (nachfolgend „Bruttojahresgehalt“).

2d. Honorarsätze

Es gelten die folgenden Honoraransätze (zzgl. MwSt.):

Bruttojahresgehalt in CHF

Honorar

 

bis CHF 80’000

10%

CHF 80’001 bis 100’000

12%

CHF 100’001 bis 120’000

14%

CHF 120’001 bis 140’000

16%

CHF 140’001 bis 160’000

18%

CHF 160’001 bis 180’000

19%

CHF 180’001 bis 200’000

20%

Ab CHF 200’001

22%

Bei Teilzeitverträgen wird die Provision auf Basis des Bruttojahresgehaltes einer 100%-Stelle berechnet und mit dem tatsächlich vereinbarten Arbeitseinsatz multipliziert.

Der Kunde ist verpflichtet, Medamicus über den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Kandidaten zu informieren. Er muss Medamicus eine Kopie des Arbeitsvertrags und weitere erforderliche Unterlagen übermitteln.

 

 

  1. Garantie

medamicus bietet eine Garantieleistung an, wenn ein durch medamicus vermitteltes Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird. In diesem Fall erstattet Medamicus dem Kunden einen Teil des Honorars zurück.

Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten innerhalb einer Probezeit von maximal 3 Monaten aufgelöst werden, verpflichtet sich medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann:

Im 1. Monat: 60%

Im 2. Monat: 40%

Im 3. Monat: 20%

Tritt ein durch medamicus vermittelter Kandidat seine Stelle aus persönlichen Gründen nicht an, so verpflichtet sich die Medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars in Höhe von 80%, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann.

Wird das Arbeitsverhältnis durch besondere Umstände beim Kunden, wie zum Beispiel wirtschaftliche Gründe, Restrukturierungsmassnahmen, Fusionen oder Ähnliches, aufgelöst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Ein etwaig vereinbartes Grundhonorar gemäss Artikel 1b. bleibt auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit geschuldet.

  1. Zahlungskonditionen

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung (Arbeitsvertrag zwischen dem Kandidaten und dem Kunden), respektive bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Mandat). Es werden folgende Zahlungstermine für das Entgelt vereinbart: innert 30 Tagen, spätestens aber am 1. Arbeitstag des vermittelten Kandidaten, zahlbar netto und ohne Abzüge.

  1. 5. Datenschutz

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen über Kandidaten, insbesondere Bewerbungsunterlagen, streng vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Unterlagen dürfen weder vervielfältigt (auch nicht elektronisch) noch in sonst einer Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Unterlagen nicht berücksichtigter oder zurückgezogener Bewerbungen sind unaufgefordert dauerhaft zu löschen. Bis zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidaten bleiben sämtliche dem Kunden überlassene Bewerbungsunterlagen im Eigentum von medamicus.

Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist Medamicus berechtigt, dieDaten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Daten zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird medamicus ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Kooperationsgesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und medamicus  kann vom Vertragspartner diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen.

  1. Haftung

Die von medamicus geleisteten Dienstleistungen ersetzt nicht die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Mit dem Vertragsabschluss übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Auswahl.

medamicus ist für die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten des ausgewählten Kandidaten nicht verantwortlich. Nimmt der vermittelte Kandidat die Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht auf, kann medamicus für allfällige hieraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden. medamicus übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lebenslauf, Diplome und andere Urkunden, Zeugniskopien, usw.). Medamicus ist insbesondere nicht erpflichtet, die Authentizität und die Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen.

  1. 7. Abweichende Bestimmungen

Weichen Abmachungen von den allgemeinen Vertragsbestimmungen ab, so hat dies nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Im Übrigen gelten die Vertragsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

  1. 8. Bewilligungsbehörde

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Davidstrasse 35, 9001, St. Gallen und SECO, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.

  1. 9. Swissstaffing

medamicus verpflichtet sich der Einhaltung der Richtlinien von Swissstaffing betreffend Transparenz, Professionalität, Qualität und Sicherheit.

  1. 10. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit medamicus ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wil, SG.