Baillie GmbH – medamicus

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dauerstellenvermittlung

Fassung v.2.4. 10.3.2024

Die Baillie GmbH mit Sitz in Wil, SG bietet als Spezialist für Stellenvermittlung dem Kunden als späteren Arbeitgeber (nachfolgend «Kunde») unter der registrierten Marke «medamicus» (nachfolgend «medamicus») geeignete Kandidatinnen und Kandidaten (nachfolgend «Kandidat») an, die den Anforderungen des Kunden entsprechen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sind ein integraler Bestandteil des schriftlich oder formlos vereinbarten Vermittlungsvertrags zwischen medamicus und dem Kunden. Sie treten spätestens in Kraft, wenn der Kunde erste Informationen oder Bewerbungsunterlagen des Kandidaten entgegennimmt oder einen Auftrag zur Suche eines Kandidaten erteilt. Die AGB gelten auch für spätere Arbeitsverhältnisse zwischen Kandidaten und Kunden, selbst wenn der Kandidat mit dem Kunden ein anderes Vertragsverhältnis als einen Arbeitsvertrag eingeht.

Falls der Kunde mit medamicus einen Vertrag abschließt, der von diesen AGB abweicht, haben die individuellen Bestimmungen des Vertrags grundsätzlich Vorrang. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrags unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB. Durch das Absenden einer Anfrage oder eines Auftrags bzw. Durch die Entgegennahme eines Kandidatenvorschlags bestätigt der Kunde den Erhalt und die Akzeptanz dieser AGB. Die aktuelle Version der AGB ist auch jederzeit als Download auf der Website www.baillie.ch verfügbar. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung ausser sie sind Teil einer expliziten Vereinbarung.

  1. Dienstleistungen

medamicus bietet zwei Arten der Personalvermittlung an:

1a. Erfolgsbasis: medamicus vermittelt dem Kunden geeignete Kandidaten, die den Anforderungen entsprechen. Der Kunde zahlt nur, wenn er einen der vorgeschlagenen Kandidaten einstellt.

1b. Mandatsbasis: Der Kunde beauftragt medamicus für eine Vakanz einen passenden Kandidaten zu akquirieren, so übernimmt exklusiv für den Kunden die diesbezüglich anfallenden Arbeiten, wie die Erstellung eines Stellen- und Anforderungsprofils sowie die eigentliche Selektion und Akquise.Für die Aufwendungen verrechnet Medamicus dem Kunden ein Grundhonorar, welches auftragsspezifisch mit dem Kunden ereinbart wird. Zusätzlich verrechnet werden die mit der Auftragserfüllung entstehenden Aufwendungen, wie Kosten für Inserate, Spesen und sonstige Barauslagen. Das geleistete Grundhonorar und der Ersatz für die erwähnten übrigen Aufwendungen bleiben unabhängig vom Ergebnis oder einer vorzeitigen Beendigung des Mandats geschuldet. Mandate für die Stellenvermittlung haben in der Regel eine Laufzeit von einem halben Jahr, andere Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich. Endet das Mandat mit einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, stellt Medamicus das Honorargemäss Ziffer 2.d in Rechnung (abzüglich des bereits geleisteten Grundhonorars).

  1. Honorar

2a. Die Vermittlung ist für den Kandidaten immer kostenfrei.

2b. Für den Kunden stellt medamicus für die Dienstleistung ein Honorar und ein allfälliger Auslagenersatz in Rechnung. Das Honorar schliesst alle Leistungen wie die Selektion, das Führen von Interviews, die Erstellung eines Personaldossiers und das Einholen von Referenzen mit ein.

 

 

2c. Berechnung des Honorars

Das Honorar wird auf der Basis des ersten Bruttojahresgehalts berechnet. Als Bruttojahresgehalt gilt das vertraglich vereinbarte Jahresgehalt auf Basis eines 100% Pensums einschliesslich aller Zulagen wie zum Beispiel:

  • Monatslohn
  • Jeder weitere Monatslohn
  • Gewinnbeteiligung, Boni, Provisionen (Erfolgsanteile gemäss Zielsetzungen)
  • Direktversicherungen, Privatnutzen am Geschäftsfahrzeug, Essenszuschüsse
  • Der geldwerte Anteil eines privat genutzten Geschäftsfahrzeugs wird mit pauschal CHF 10’000 berechnet

2d. Honorarsätze

Die Honoraransätze (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) sind wie folgt:

Bruttojahresgehalt in CHF

Honorar

 

bis CHF 80’000

10%

CHF 80’001 bis 100’000

12%

CHF 100’001 bis 120’000

14%

CHF 120’001 bis 140’000

16%

CHF 140’001 bis 160’000

18%

CHF 160’001 bis 180’000

19%

CHF 180’001 bis 200’000

20%

Ab CHF 200’001

22%

Bei Teilzeitverträgen wird die Provision auf Basis des Bruttojahresgehaltes einer 100%-Stelle berechnet und mit dem tatsächlich vereinbarten Arbeitseinsatz multipliziert.

  1. Garantie

medamicus bietet eine Garantieleistung an, wenn ein durch medamicus vermitteltes Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird. In diesem Fall erstattet Medamicus dem Kunden einen Teil des Honorars zurück.

Der Kunde ist verpflichtet, Medamicus über den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Kandidaten zu informieren. Er muss Medamicus eine Kopie des Arbeitsvertrags und weitere erforderliche Unterlagen übermitteln.

Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten innerhalb einer Probezeit von maximal 3 Monaten aufgelöst werden, verpflichtet sich medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann:

Im 1. Monat: 50%

Im 2. Monat: 40%

Im 3. Monat: 20%

Tritt ein durch medamicus vermittelter Kandidat seine Stelle aus persönlichen Gründen nicht an, so verpflichtet sich die Medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars in Höhe von 80%, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann.

Wird das Arbeitsverhältnis durch besondere Umstände beim Kunden, wie zum Beispiel wirtschaftliche Gründe, Restrukturierungsmassnahmen, Fusionen oder Ähnliches, aufgelöst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Ein etwaig vereinbartes Grundhonorar gemäss Artikel 1d. bleibt auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit geschuldet.

  1. Zahlungskonditionen

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung (Arbeitsvertrag zwischen dem Kandidaten und dem Kunden), respektive bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Mandat). Es werden folgende Zahlungstermine für das Entgelt vereinbart: innert 15 Tagen, spätestens aber am 1. Arbeitstag des vermittelten Kandidaten, zahlbar netto und ohne Abzüge.

  1. 5. Datenschutz

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen über Kandidaten, insbesondere Bewerbungsunterlagen, streng vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Unterlagen dürfen weder vervielfältigt (auch nicht elektronisch) noch in sonst einer Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Unterlagen nicht berücksichtigter oder zurückgezogener Bewerbungen sind unaufgefordert dauerhaft zu löschen. Bis zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidaten bleiben sämtliche dem Kunden überlassene Bewerbungsunterlagen im Eigentum von medamicus.

Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist Medamicus berechtigt, dieDaten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Daten zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird medamicus ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Kooperationsgesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und medamicus  kann vom Vertragspartner diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen.

  1. Haftung

Die von medamicus geleisteten Dienstleistungen ersetzt nicht die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Mit dem Vertragsabschluss übernimmt der Kunde die volleVerantwortung für seine Auswahl.

medamicus ist für die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten des ausgewählten Kandidaten nicht verantwortlich. Nimmt der vermittelte Kandidat die Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht auf, kann medamicus für allfällige hieraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden. medamicus übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lebenslauf, Diplome und andere Urkunden, Zeugniskopien, usw.). Medamicus ist insbesondere nicht erpflichtet, die Authentizität und die Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen.

  1. 7. Abweichende Bestimmungen

Weichen Abmachungen von den allgemeinen Vertragsbestimmungen ab, so hat dies nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Im Übrigen gelten die Vertragsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

  1. 8. Bewilligungsbehörde

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Davidstrasse 35, 9001, St. Gallen und SECO, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.

  1. 9. Swissstaffing

medamicus verpflichtet sich der Einhaltung der Richtlinien von Swissstaffing betreffend Transparenz, Professionalität, Qualität und Sicherheit.

  1. 10. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit medamicus ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wil, SG.