Baillie GmbH – medamicus®
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Dauerstellenvermittlung
Fassung v.2.7 4.2.2026
Die Baillie GmbH mit Sitz in Wil, SG, agiert unter der eingetragenen Marke „medamicus®“ und ist auf die Stellenvermittlung spezialisiert. medamicus verbindet Kunden, die später Arbeitgeber werden (nachfolgend „Kunde“ genannt), mit Kandidaten (nachfolgend „Kandidat“ genannt), die den Anforderungen des Kunden entsprechen.
Gültigkeit der Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind ein wesentlicher Bestandteil des Vermittlungsvertrags zwischen medamicus und dem Kunden, der schriftlich oder formlos abgeschlossen werden kann. Die AGB treten spätestens in Kraft, sobald der Kunde erste Informationen oder Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten erhält oder einen Vermittlungsauftrag erteilt. Diese Bedingungen gelten auch für nachfolgende Arbeitsverhältnisse zwischen Kandidat und Kunde, selbst wenn das Vertragsverhältnis vom üblichen Arbeitsvertrag abweicht.
Vorrang spezifischer Vertragsbedingungen: Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem spezifischen Vertrag mit medamicus haben die individuellen Bestimmungen des Vertrags grundsätzlich Vorrang. Sind Vertragsbestimmungen unklar oder unvollständig, gelten die AGB. Mit der Übermittlung einer Anfrage, der Erteilung eines Auftrags oder der Annahme/Entgegennahme eines Kandidatenvorschlags bestätigt der Kunde den Erhalt und die Akzeptanz dieser AGB.
Verfügbarkeit und Anwendung von Kunden-AGB: Die aktuelle Version der AGB ist jederzeit auf der Webseite www.baillie.ch herunterladbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Wir bemühen uns um Klarheit. Sollten der Inhalt oder die Anwendung irgendwelcher Punkte der folgenden AGB in Ihren Augen weiterer Erklärung bedürfen, nehmen Sie bitte unter [email protected] mit uns Kontakt auf.
- Dienstleistungen
medamicus bietet zwei Arten der Personalvermittlung an:
1a. Erfolgsbasis: Wir vermitteln geeignete Kandidaten, die den Anforderungen des Kunden entsprechen. Der Kunde zahlt ein Honorar nur dann, wenn er einen von medamicus vorgeschlagenen Kandidaten anstellt oder sonst beauftragt (z.B. Mandat, freie Mitarbeit), auch wenn dies über Dritte oder verbundene Unternehmen des Kunden erfolgt.
1b. Mandatsbasis: Der Kunde beauftragt medamicus für eine Vakanz einen passenden Kandidaten zu akquirieren, so übernimmt exklusiv für den Kunden die diesbezüglich anfallenden Arbeiten, wie die Erstellung eines Stellen- und Anforderungsprofils sowie die eigentliche Selektion und Akquise. Die Personalvermittlung auf Mandatsbasis bedingt grundsätzlich eine explizite Vereinbarung zwischen medamicus und dem Kunden.
- Honorar
2a. Die Vermittlung ist für den Kandidaten immer kostenfrei.
2b. Für den Kunden stellt medamicus für die Dienstleistung ein Honorar in Rechnung. Das Honorar schliesst alle Leistungen wie die Selektion, das Führen von Interviews, die Erstellung eines Personaldossiers und das Einholen von Referenzen mit ein.
2c. Berechnung des Honorars
Das Honorar wird auf der Basis des ersten Bruttojahresgehalts berechnet. Als Bruttojahresgehalt gilt das vertraglich vereinbarte Jahresgehalt auf Basis eines 100% Pensums einschliesslich aller Zulagen und geldwerten Leistungen, insbesondere:
- Monatslohn
- Jeder weitere Monatslohn
- Gewinnbeteiligung, Boni, Provisionen (Erfolgsanteile gemäss Zielsetzungen), soweit vertraglich vereinbart oder garantiert
- Direktversicherungen, Privatnutzen am Geschäftsfahrzeug, Essenszuschüsse
- Der geldwerte Anteil eines privat genutzten Geschäftsfahrzeugs wird mit pauschal CHF 10’000 berechnet
- vertraglich zugesicherte Funktionszulagen sowie pauschale Dienst-/Piketentschädigungen
2d. Schutzfrist / Erstvorstellung / Zuordnung
Als Erstvorstellung gilt jede Information, die den Kandidaten für den Kunden identifizierbar macht, insbesondere Name, Kontaktdaten, Lebenslauf/Bewerbungsunterlagen, Referenzen, Links zu Online-Profilen oder eine Kombination von Angaben, die eine Identifikation ermöglicht.
Jede Anstellung oder Beauftragung (auch in anderer Vertragsform als Arbeitsvertrag) eines durch medamicus vorgestellten Kandidaten durch den Kunden innerhalb von 24 Monaten ab Erstvorstellung ist honorarpflichtig, auch wenn sie indirekt, über Dritte oder über verbundene Unternehmen erfolgt. Als verbundene Unternehmen des Kunden gelten insbesondere Konzerngesellschaften, Tochtergesellschaften, Schwester- und Muttergesellschaften sowie Unternehmen/Betriebe unter gemeinsamer Kontrolle oder einheitlicher Leitung.
2e. Bereits bekannt / Portal / Mitteilungspflicht
Ist ein Kandidat dem Kunden bereits vor der Erstvorstellung durch medamicus nachweislich bekannt oder befindet sich bereits in einem laufenden Bewerbungsprozess beim Kunden, hat der Kunde dies medamicus spätestens innert 3 Arbeitstagen ab Erhalt der Erstinformation, schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen durch Unterlagen zu belegen, die vor der Erstvorstellung datiert sind. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Kandidat als durch medamicus vorgestellt.
Verlangt der Kunde eine Einreichung über ein Portal oder einen Drittkanal, bleibt die Zuordnung zu medamicus bestehen und die Honorarpflicht gemäss diesen AGB bleibt unberührt.
2f. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, medamicus über den Abschluss eines Arbeits- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem vermittelten Kandidaten zu informieren. Auf Verlangen stellt der Kunde medamicus eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Bestätigung der wesentlichen Konditionen zur Verfügung, soweit dies zur Berechnung des Honorars erforderlich ist.
2g. Honorarsätze
Die Honoraransätze (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) sind wie folgt:
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Bruttojahresgehalt in CHF |
Honorar |
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bis CHF 80’000 |
10% |
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CHF 80’001 bis 100’000 |
12% |
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CHF 100’001 bis 120’000 |
14% |
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CHF 120’001 bis 140’000 |
16% |
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CHF 140’001 bis 160’000 |
18% |
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CHF 160’001 bis 180’000 |
19% |
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CHF 180’001 bis 200’000 |
20% |
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Ab CHF 200’001 |
22% |
Bei Teilzeitverträgen wird die Provision auf Basis des Bruttojahresgehaltes einer 100%-Stelle berechnet und mit dem tatsächlich vereinbarten Arbeitseinsatz multipliziert.
- Garantie
medamicus bietet eine Garantieleistung an, wenn ein durch medamicus vermitteltes Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird. In diesem Fall erstattet medamicus dem Kunden einen Teil des Honorars zurück.
Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten innerhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Probezeit (maximal 3 Monate) aufgelöst werden, verpflichtet sich medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann:
Im 1. Monat: 50%
Im 2. Monat: 40%
Im 3. Monat: 20%
Tritt ein durch medamicus vermittelter Kandidat seine Stelle aus persönlichen Gründen nicht an, so verpflichtet sich medamicus zur teilweisen Rückerstattung des bezahlten Honorars in Höhe von 80%, sofern kein Ersatz innert nützlicher Frist rekrutiert werden kann.
Wird das Arbeitsverhältnis durch besondere Umstände beim Kunden, wie zum Beispiel wirtschaftliche Gründe, Restrukturierungsmassnahmen, Fusionen oder Ähnliches, aufgelöst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Ein etwaig vereinbartes Grundhonorar gemäss Artikel 1b. bleibt auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit geschuldet.
- Zahlungskonditionen
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung (Arbeitsvertrag zwischen dem Kandidaten und dem Kunden), respektive bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Mandat). Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, ohne Abzüge.
- 5. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen über Kandidaten, insbesondere Bewerbungsunterlagen, streng vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Unterlagen dürfen weder vervielfältigt (auch nicht elektronisch) noch in sonst einer Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Unterlagen nicht berücksichtigter oder zurückgezogener Bewerbungen sind unaufgefordert dauerhaft zu löschen. Bis zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidaten bleiben sämtliche dem Kunden überlassene Bewerbungsunterlagen im Eigentum von medamicus.
Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSG) einzuhalten. medamicus bearbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpersonen des Kunden (insbesondere Name, Funktion, geschäftliche Kontaktdaten sowie Korrespondenz) ausschliesslich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Kommunikation im Rekrutierungsprozess und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Bekanntgabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. IT-/Hosting-Dienstleister als Auftragsbearbeiter) oder eine gesetzliche Pflicht besteht; in diesen Fällen stellt medamicus angemessene vertragliche und technische Schutzmassnahmen sicher. Eine Übermittlung ins Ausland erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften (insbesondere geeignete Garantien).
- Haftung
Die von medamicus geleisteten Dienstleistungen ersetzen nicht die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Mit dem Vertragsabschluss übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Auswahl.
medamicus ist für die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten des ausgewählten Kandidaten nicht verantwortlich. Nimmt der vermittelte Kandidat die Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht auf, kann medamicus für allfällige hieraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden. medamicus übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lebenslauf, Diplome und andere Urkunden, Zeugniskopien, usw.). medamicus ist insbesondere nicht verpflichtet, die Authentizität und die Richtigkeit der von den Kandidaten zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen.
- 7. Abweichende Bestimmungen
Weichen Abmachungen von den allgemeinen Vertragsbestimmungen ab, so hat dies nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Im Übrigen gelten die Vertragsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
- 8. Bewilligungsbehörde
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Davidstrasse 35, 9001, St. Gallen und SECO, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.
- 9. Swissstaffing
medamicus verpflichtet sich der Einhaltung der Richtlinien von Swissstaffing betreffend Transparenz, Professionalität, Qualität und Sicherheit.
- 10. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit medamicus ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wil, SG.
